fast hätte die vergangene Sitzungswoche wieder einmal ganz im Zeichen der unruhigen Union gestanden, die nicht weiß, ob sie ihrer Parteivorsitzenden und Bundeskanzlerin direkt in den Rücken fallen oder lieber hintenrum alle Merkel-Unterstützer loswerden soll. Man hat sich für Letzteres entschieden und mit der Abwahl des Fraktionsvorsitzenden ein klares Zeichen gegen die eigene Bundeskanzlerin gesetzt. Deutlicher kann man Missfallen und Misstrauen nicht ausdrücken. Selbst Angela Merkel konnte an dieser Situation nichts mehr beschönigen und erkannte auch ihre persönliche Niederlage an, nachdem sie sich zuvor für die Wiederwahl ihres Getreuen eingesetzt hatte. Das unter diesen Vorzeichen noch drei Jahre stabil und vor allem erfolgreich Politik für die Zukunft unseres Landes gemacht werden kann, halte ich nur für einen frommen Wunsch. Die Ära Merkel neigt sich ihrem Ende zu - es könnte sogar schneller gehen, als von vielen gedacht.
Erfreulicherweise sind wir Freien Demokraten weit entfernt von der Ziel- und Antriebslosigkeit der großen Koalition. Mit unseren in dieser Woche im Bundestag eingebrachten Anträgen packen wir wichtige Themen an und bieten Alternativen zur Tatenlosigkeit der Bundesregierung. So könnte unser Antrag „Fahrverbote verhindern – Rechtsrahmen zur Hardware-Nachrüstung schaffen und Fonds zur freiwilligen Umrüstung von EURO-5-Diesel-Kfz auflegen“ die geeignete Blaupause für den richtigen Umgang mit der Autoindustrie sein, die sich vor ihrer Verantwortung nach wie vor drückt. Mit unseren Vorschlägen soll der kommunalen Ebene ermöglicht werden, die Umsetzung bestehender Luftreinhaltepläne nach Kosten-Wirkungs-Gesichtspunkten vorrangig zu behandeln. Weiterhin fordern wir die Schaffung eines Rechtsrahmens für Hardware-Nachrüstungen sowie deren zwangsweise Umsetzung für diejenigen Autohersteller, die nachweislich betrogen haben.
Die Zukunft der Bildung und Schulen in unserem Land ist Thema eines weiteren Antrags. „Bessere Bildung durch einen modernen Bildungsföderalismus“ ist dabei Überschrift und Zielsetzung zugleich. So halten wir die von der Bundesregierung geplante Grundgesetzänderung, um weiterreichende Investitionen des Bundes in Bildungsinfrastrukturen zu ermöglichen, für nicht ausreichend, um den Ansprüchen zukunftsorientierter Bildung für alle gerecht zu werden. Wir fordern daher Änderungen im Grundgesetz in Form einer sog. „Ermöglichungsklausel“ für Bildungszusammenarbeit im Artikel 91b. Nur so wäre es möglich, dass Bund und Länder zur Sicherstellung der Qualität, der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesen umfassend zusammenwirken können. Bisher sind finanzielle Zuwendungen des Bundes für Schule und Bildung mit hohen Hürden versehen, da die Bildungspolitik in den Verantwortungsbereich der Länder fällt. Dieses längst überholte und destruktive Festhalten an Hoheitsgebieten schwächt unseren Bildungsstandort und befördert Profilierungsversuche auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler. Es ist endlich an der Zeit, die zerklüftete Bildungslandschaft zu einen, um die weltbeste Bildung für unsere nachkommenden Generationen zu gewährleisten.