Sitzungswochen Ende November/Anfang Dezember: Jahressteuergesetz, Sanktionsdurchsetzungsgesetz II, Freihandel und mehr
Markus Herbrand

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Sitzungswochen stand wieder einiges Spannende auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. So durfte ich letzte Woche u.a. gleich drei Reden halten. Alles Wichtige aus den letzten beiden Sitzungswochen lesen Sie in der folgenden Ausgabe meines „Berichts aus Berlin“. Viel Spaß beim Lesen!

JAHRESSTEUERGESETZ

Am vergangenen Freitag wurde das Jahressteuergesetz 2022 vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung angenommen. Die abschließende Befassung des Bundesrates ist für nächste Woche vorgesehen.

Jahressteuergesetze dienen dazu, den fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf aufzugreifen. Nach insgesamt zwei Anhörungen des Finanzausschusses, 18 Berichterstattergesprächen und nahezu 100 Verhandlungspunkten haben wir mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Vielzahl von entlastenden und bürokratieabbauenden Regelungen auf den Weg gebracht.

Dazu gehören u.a.: 

Änderungen durch das JStG 2022

  • Wir führen rückwirkend eine Ertragsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kWh ein. Bis zu dieser Grenze muss man schon ab dem Steuerjahr 2022 keine extra Einnahme/Überschussrechnung (EÜR) machen – der Betrieb ist steuerlich irrelevant.
  • Wir sorgen dafür, dass für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr abzuführen ist und man sich diese nicht mehr aufwendig und bürokratisch vom Finanzamt zurückholen muss sowie anschließend 5 Jahre umsatzsteuerpflichtig wäre.
  • Wir führen eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für den Bau besonders energetischer Mietwohnungen (EH 40 QNG-Standard) ein.
  • Wir modernisieren den Abzug von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (Home-Office) und machen die Regelungen einfacher und bürokratieärmer. Dabei erhöhen wir auch den Tagessatz auf 6 Euro und entfristen die Regelung dauerhaft. Ebenso sorgen wir dafür, dass auch Menschen, die kein „richtiges“ Arbeitszimmer (z.B. nur eine Arbeitsecke) haben, nicht länger benachteiligt werden.

Weitere Punkte und mehr zu dem Thema finden Sie hier.

Außerdem können Sie hier meine Rede vom 2. Dezember zu diesem Thema sehen.

Herbrand

Meine Meinung zur möglichen Freibetragserhöhung bei der Erbschaftsteuer

Zurückgehend auf die von der Großen Koalition verabschiedete Änderung des Immobilienwerteermittlungsverordnung im vergangenen Jahr, könnten Hauserben künftig mehr Erbschaftsteuern zahlen. Die bayerische Landesregierung will das verhindern und hat einen entsprechenden Antrag im Bundesrat eingebracht.

Ich finde die bayrische Initiative richtig. Sie adressiert zurecht die Gefahr steigender Belastungen im Zuge der rechtlich notwendigen Anpassung der Bewertungskriterien für Immobilien an die Immobilienwertermittlungsverordnung aus dem vergangenen Jahr. Es muss auch in Zukunft gesichert sein, dass das vererbte Haus in einer deutschen Großstadt nicht zum Schuldenrisiko wird, welches dann durch den Verkauf an den meist bietenden Investor gelöst wird.

Außerdem fordert Bayern eine gesetzliche Regelung, welche es den Länderparlamenten künftig ermöglichen würde, über wesentliche Aspekte der Erbschaft- und Schenkungsteuer in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Durch die vorgeschlagene Regionalisierung der Freibeträge könnten spezielle Herausforderungen etwa in Immobilienboom-Metropolen wie München, Berlin oder Frankfurt gelöst werden.

In den Verhandlungen zum Jahressteuergesetz habe ich die notwendige Freibetragserhöhung auch mit den Ampelpartnern diskutiert. Auch wenn ich nicht aus vertraulichen Verhandlungen berichten möchte, kann ich sehr eindeutig festhalten, dass das Vorhaben in der Koalition mit SPD und Grünen nicht zu verwirklichen ist. Insofern würde es mich sehr freuen, wenn eine Anpassung in einem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschlossen würde. Immerhin fließen sämtliche Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer allein in die Landeshaushalte.

Die Entscheidung zur Erhöhung wäre gerecht und nach mehr als 13 Jahren unveränderter Freibeträge überfällig. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Unions-geführten Bundesländer tatsächlich dem Gerechtigkeitsgedanken folgen oder sich doch lieber die eigenen Kassen mit höheren Steuern füllen.

Lesen Sie dazu weitergehende Artikel, in denen ich zu Wort komme:

Herbrand

Ein vererbtes Haus darf nicht zum Schuldenrisiko werden: Deshalb bin ich offen für eine Freibetragserhöhung bei der Erbschaftsteuer

SANKTIONSDURCHSETZUNGSGESETZ II

Während das Ende Mai 2022 in Kraft getretene, erste Gesetzespaket (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) kurzfristig umsetzbare Maßnahmen enthielt, werden mit dem SDG II nunmehr auch strukturelle Verbesserungen für die Sanktionsdurchsetzung in Deutschland vorgeschlagen.

Die Bundesregierung löst damit ihre Zusage gegenüber den Ländern ein, die mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I eingeführten Vermögensermittlungs- und Sicherstellungsbefugnisse, die von den Ländern wahrgenommen werden sollten, auf eine zentrale Stelle des Bundes zu übertragen. Zu diesem Zweck richtet das Bundesministerium der Finanzen in seinem Geschäftsbereich eine „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“ ein. Die Zentralstelle wird zunächst bei der Generalzolldirektion angesiedelt.

Mit der Schaffung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung werden auch die relevanten Befugnisse für die sanktionsbezogene Vermögensermittlung und die Schaffung eines Registers für Vermögenswerte sanktionierter Personen und Personengesellschaften im Sanktionsdurchsetzungsgesetz II geregelt, einschließlich der Möglichkeit der Erfassung von bestimmten Vermögenswerten, die in einem sanktionsbezogenem Vermögensermittlungsverfahren nicht eindeutig zugeordnet werden können.

Lesen Sie hier mehr zu dem Thema.

Ich durfte zu diesem Thema im Bundestags sprechen. Sehen Sie hier meine Rede vom 1. Dezember.

Herbrand

FREIHANDEL

Wir haben uns mit unseren Koalitionspartnern darauf verständigt, strategisch wichtige Handelspartnerschaften jetzt voranzutreiben. So senden wir ein wichtiges geo- und wirtschaftspolitisches Signal an unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch gleichzeitig an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie unsere politischen Verbündeten in der ganzen Welt. Wir dürfen uns nicht abschotten. Denn wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Freihandel. Um Wohlstand und Fortschritt zu sichern, müssen wir bestehende und neue Partnerschaften kontinuierlich evaluieren und fortschreiben, um Menschen und Unternehmen Perspektiven zu ermöglichen.

Mit diesen Ländern streben wir Freihandelsabkommen an

🇨🇦 CETA unterzeichnen.
Seit fünf Jahren ist das EU-Handelsabkommen mit Kanada eigentlich schon in Kraft. Allerdings nur in Teilen, denn noch fehlt etwa die Zustimmung des Bundestags. Das werden wir jetzt ändern!

🇨🇱🇲🇽 Freihandelsabkommen mit Chile & Mexiko abschließen. Insbesondere das Abkommen mit Chile stellt eines der modernsten Freihandelsverträge überhaupt dar: Mehr Wohlstand & Schutz von sozialen und klimapolitischen Standards.

🇺🇸 Neues Abkommen mit den USA abschließen.
Die USA sind der wichtigste strategische und wirtschaftliche Verbündete für Europa. Daher wollen wir einen neuen Dialog starten, um Marktbarrieren abzubauen, gemeinsame Standards festzulegen und Zölle abzuschaffen.

🇦🇷🇧🇷🇵🇾🇺🇾 Abkommen mit Südamerika (Mercosur) ratifizieren.
Die Wahlen in Brasilien haben eine neue Chance für ein Abkommen mit den Staaten Südamerikas ergeben. Mit einem Abkommen mit Mercosur, dem größten Wirtschaftsraum der Welt mit 770 Millionen Menschen, würden wir ein wichtiges Signal für Kooperation und freien Handel senden. Hier muss Deutschland auch innerhalb der EU voranschreiten.“

Lesen Sie hier mehr zu dem Thema.

Freihandel

Mit diesen Ländern wollen wir Freihandel voranbringen

RENTE

Zum 1. Januar 2023 heben wir die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten auf. Mit dem Bezug einer Altersrente kann dann immer uneingeschränkt hinzuverdient werden, ohne dass es zu einer Anrechnung auf die Rente kommt. Damit wird eine langjährige FDP-Forderung Wirklichkeit! Um die Rente langfristig finanzierbar zu halten, werden wir darüber hinaus in den kommenden Monaten ein weiteres FDP-Herzensanliegen auf den Weg bringen: Mit der Aktienrente machen wir die Rente enkelfit.

Lesen Sie hier mehr zu dem Thema.

BÜRGERGELD

Aus dem bereits guten Bürgergeldgesetz wurde durch den Vermittlungsausschuss ein noch besseres Gesetz. Und es tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Das ist eine sehr gute Nachricht, da Hartz IV dringend reformbedürftig war. Mit dem vorliegenden Änderungsvorschlag werden wir gemeinsam mit den Ländern eine der wichtigsten Sozialreformen der letzten zwanzig Jahre zum 1. Januar 2023 auf den Weg bringen. Mit dem Bürgergeld schaffen wir mehr Leistungsgerechtigkeit und Fairness. Wir verbessern endlich die Hinzuverdienstregeln für Erwachsene und Jugendliche. Dies haben wir seit Jahren gefordert. Wir fördern zudem Qualifizierung viel stärker und schaffen so eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt. So begegnen wir den Herausforderungen des Arbeits- und Fachkräftemangels effektiv und nachhaltig.

Lesen Sie hier mehr zu dem Thema.

BUNDESHAUSHALT 2023

Wir beschließen den Bundeshaushalt 2023, mit dem wir die Schuldenbremse endlich wieder einhalten. Der Haushalt erlaubt dennoch genügend Flexibilität, um auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Wir kehren damit endlich zu solider Haushaltspolitik zurück.

Wir schaffen mit diesem Bundeshaushalt Rekordinvestitionen für Deutschland. Zudem ermöglicht Bundesfinanzminister Christian Lindner mit diesem Bundeshaushalt eine Rekordentlastung für insbesondere die hart arbeitende Mitte der Gesellschaft in Höhe von 50 Milliarden Euro.

Dennoch hält der Haushaltsentwurf die Schuldenbremse ein. Weitere Ausgaben im Bundeshaushalt heizen die Inflation weiter an. Das heißt, die Schuldenbremse ist in dieser Zeit eben auch eine Inflationsbremse und uns deshalb besonders wichtig.

 

THEMEN KOMPAKT

In den vergangen Wochen gab es weitere wichtige Themen:

  • Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes gewährleisten wir die Schaffung von notwendiger LNG-Infrastruktur und stärken die Rechte des Bundestages. Im Energienotfall hat das Parlament künftig mehr Mitspracherecht. Außerdem verhindern wir unnötige Verzögerungen beim Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur.
  • Nach der Erhöhung und Erweiterung des BAföG, den Heizkostenzuschüssen und der Übernahme der Heizkosten im Dezember beschließen wir nun die Einmalzahlung für alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler. Wir sorgen dafür, dass in diesem Winter kein junger Mensch in einer kalten Wohnung sitzen muss.
  • Mit den Gesetzentwürfen zur Einführung einer Strompreisbremse, einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler, sorgen wir für wichtige Entlastungsmaßnahmen in der Energiekrise. Das ist Teil unseres Abwehrschirms gegen Putins Energiekrieg.
  • Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts verbessern wir die Situation von langjährig geduldeten Ausländern und zeigen gut integrierten Geduldeten eine Arbeits- und Bleibeperspektive auf. Gleichzeitig können Straftäter und Gefährder zukünftig konsequenter abgeschoben werden. Zudem wollen wir mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren die Verwaltungsgericht entlasten, die Rechtsprechung vereinheitlichen und Verfahren beschleunigen.

HERBRAND UNTERWEGS

Impressionen zweier Termine der vergangenen Wochen:

Herbrand
Herbrand

Gespräch mit 30 FinanzrichterInnen über die Herausforderungen bei der Rechtssicherheit im Steuer- und Finanzrecht vom 22. November

Herbrand

Veranstaltung des BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) zur Mindeststeuer und Unternehmenssteuerreform vom 24. November

Nächste Woche geht es weiter mit der letzten Sitzungswoche dieses Jahr. Ich werde berichten.

Beste Grüße

Unterschrift Markus Herbrand
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