Zurückgehend auf die von der Großen Koalition verabschiedete Änderung des Immobilienwerteermittlungsverordnung im vergangenen Jahr, könnten Hauserben künftig mehr Erbschaftsteuern zahlen. Die bayerische Landesregierung will das verhindern und hat einen entsprechenden Antrag im Bundesrat eingebracht.
Ich finde die bayrische Initiative richtig. Sie adressiert zurecht die Gefahr steigender Belastungen im Zuge der rechtlich notwendigen Anpassung der Bewertungskriterien für Immobilien an die Immobilienwertermittlungsverordnung aus dem vergangenen Jahr. Es muss auch in Zukunft gesichert sein, dass das vererbte Haus in einer deutschen Großstadt nicht zum Schuldenrisiko wird, welches dann durch den Verkauf an den meist bietenden Investor gelöst wird.
Außerdem fordert Bayern eine gesetzliche Regelung, welche es den Länderparlamenten künftig ermöglichen würde, über wesentliche Aspekte der Erbschaft- und Schenkungsteuer in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Durch die vorgeschlagene Regionalisierung der Freibeträge könnten spezielle Herausforderungen etwa in Immobilienboom-Metropolen wie München, Berlin oder Frankfurt gelöst werden.
In den Verhandlungen zum Jahressteuergesetz habe ich die notwendige Freibetragserhöhung auch mit den Ampelpartnern diskutiert. Auch wenn ich nicht aus vertraulichen Verhandlungen berichten möchte, kann ich sehr eindeutig festhalten, dass das Vorhaben in der Koalition mit SPD und Grünen nicht zu verwirklichen ist. Insofern würde es mich sehr freuen, wenn eine Anpassung in einem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschlossen würde. Immerhin fließen sämtliche Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer allein in die Landeshaushalte.
Die Entscheidung zur Erhöhung wäre gerecht und nach mehr als 13 Jahren unveränderter Freibeträge überfällig. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Unions-geführten Bundesländer tatsächlich dem Gerechtigkeitsgedanken folgen oder sich doch lieber die eigenen Kassen mit höheren Steuern füllen.
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