Unser Antrag zur Einführung des sogenannten Wechselmodells als Regelfall für Umgang den richtigen Umgang mit Kindern nach einer Trennung der Eltern zielt darauf ab, Frauen und Männer gleichberechtigt an der Erziehung und Betreuung gemeinsamer Kinder zu beteiligen. Für uns Freie Demokraten darf die Trennung der Eltern nicht gleichbedeutend dafür sein, dass künftig nur ein Elternteil die Hauptlast der Verantwortung trägt oder dass der andere Elternteil mit Absicht aus dem Leben der Kinder hinausgedrängt wird. Mögliche individuelle Vereinbarungen der Eltern wollen wir dabei nicht außer Kraft setzen. Maßgeblich für die Umsetzung des Wechselmodells, bei dem beide Elternteile im Regelfall möglichst gleich lang die Betreuung der Kinder übernehmen, ist selbstverständlich das Kindeswohl. Über die möglichst gleichmäßig aufgeteilte Betreuungszeit hinaus fordern wir u.a. auch eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen zum Ehegattenunterhalt, zur alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils in Angelegenheiten des täglichen Lebens und zum melderechtlichen Wohnsitz.
Auch der FDP-Antrag für die Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln adressiert ein drängendes Problem. So ist es bislang streng reguliert, wie lange die tägliche Arbeitszeit dauern darf und wie viele Wochenarbeitsstunden geleistet werden dürfen. Wir werben dafür, dieses starre Korsett aufzuweichen, um damit die Arbeitszeitregelung an die gelebte Wirklichkeit anzupassen. Dabei geht es in unserer Forderung nicht darum, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Arbeitsstunden aufzuzwingen. Wir wollen lediglich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei miteinander vereinbaren können, wann die vertraglich festgelegte Arbeitszeit geleistet werden kann. Gerade für den Gastronomie- und Tourismusbereich aber auch für die digitale Wirtschaft wäre die damit verbundene Flexibilität beim Auffangen von Auftragsspitzen (bei schönem Wetter) und Auftragsrückgängen (bei schlechtem Wetter) von großem Vorteil. So würde z.B. auch der bislang notwendige Personalwechsel bei Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern wegfallen, die länger als die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit dauern. Künftig könnte das Personal mit dem Arbeitgeber einfach eine längere Arbeitszeit angepasst an den Bedarf am Veranstaltungstag vereinbaren - die geleistete Mehrarbeit würde dann einfach durch mehr Freizeit an anderen Tagen ausgeglichen. Durch die von uns geforderte Beteiligung aller Tarifpartner bei der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs würde dabei sicher gestellt, dass die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern gleichermaßen gewahrt bleiben. Im Übrigen ist unsere Forderung vorrangig am geltenden EU-Recht angelegt - über dieses geht die bislang in Deutschland gültige Arbeitszeitregelung weit hinaus.