Der Untersuchungsausschuss soll dabei zum einen beleuchten, welche Fehler in der Vergangenheit bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise begangen wurden. Zum anderen wollen wir konstruktiv und sachorientiert daran mitarbeiten, dass sich derartige Kontrollverluste wie z.B. bei der BAMF-Außenstelle in Bremen nicht wiederholen. Eine fundierte Aufarbeitung anhand belastbarer Fakten und die richtigen Rückschlüsse für die Zukunft (Stichwort: Einwanderungsgesetz) werden dabei hoffentlich auch den Verschwörungstheorien und Unterstellungen Einhalt gebieten.
In unserem Antrag zur Einlagensicherung und der dazugehörigen sog. begründeten Stellungnahme nach Artikel 23 Grundgesetz fordern wir die Bundesregierung auf, sich klar und deutlich gegen ein europäisches Einlagensicherungssystem auszusprechen. Nach wie vor sind die Risiken z.B. in den Bilanzen italienischer, spanischer oder zypriotischer Banken kaum transparent, geschweige denn effektiv kontrollierbar. Würde eine EU-weite Einlagensicherung eingeführt, würden damit zwangsläufig solide wirtschaftende Bankhäuser und deren Kunden (nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus anderen EU-Staaten) auch für die Risiken der „schwarzen Schafe“ der Branche mithaften. Für uns Liberale wäre diese Abkehr vom Prinzip der eigenen Verantwortung für das eigene Handeln nicht akzeptabel. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Risikoverteilung innerhalb der europäischen Finanz- und Bankenbranche halten wir die Einlagensicherung auch nicht für geeignet, um die Währungsunion zu stabilisieren. Vielmehr stünde zu befürchten, dass der Kollaps einer Bank auch andere Banken in Mitleidenschaft ziehen würde.
Zuguterletzt gab es in dieser Woche auch noch eine besondere Premiere. Erstmals seit Beginn ihrer Kanzlerschaft, stand Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch bei der regelmäßig stattfindenden Regierungsbefragung für Fragen der zahlreich im Plenarsaal versammelten Bundestagsabgeordneten zur Verfügung. Nach genau 30 Fragen (jeweils eine Minute Frage- und eine Minute Antwortzeit) war die Stunde recht zügig vorbei. Der Erkenntnisgewinn war leider überschaubar. Frau Merkel hat vielmehr bewiesen, dass eine einminütige Frage sie nicht aus dem Konzept bringt und das sie in ihrer dazugehörigen Antwort - zu der es wiederum kein Recht zur Nachfrage gibt - auch nicht unbedingt auf die ursprünglichen Fragen eingeht.