Überblick zur Sitzungswoche des Deutschen Bundestages
Markus Herbrand

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Themenpalette der vergangenen Sitzungswoche reichte von der Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte (und dem dazugehörigen FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes) über die Weiterentwicklung der deutsch-französischen Partnerschaft bis hin zu Atomabkommen mit dem Iran. Auch die Musterfeststellungsklage, die Ausrichtung der europäischen Zukunftsstrategie für Afrika und zahlreiche Auslandseinsätze der Bundeswehr (Libanon, Kosovo, Mittelmeer) wurden debattiert und zum Teil zur weiteren Beratung in die federführenden Fachausschüsse überwiesen. 

Diese Themenvielfalt reichte bereits für mehrstündige Diskussionen, kontroverse Meinungsäußerungen und zahlreiche unterschiedliche Positionen. Noch interessanter - zumindest aus Sicht von uns Liberalen - waren die von uns angestoßenen Debatten zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Vorgängen im Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF) sowie zur Zukunft der Einlagensicherung in Deutschland und Europa.

Der Untersuchungsausschuss soll dabei zum einen beleuchten, welche Fehler in der Vergangenheit bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise begangen wurden. Zum anderen wollen wir konstruktiv und sachorientiert daran mitarbeiten, dass sich derartige Kontrollverluste wie z.B. bei der BAMF-Außenstelle in Bremen nicht wiederholen. Eine fundierte Aufarbeitung anhand belastbarer Fakten und die richtigen Rückschlüsse für die Zukunft (Stichwort: Einwanderungsgesetz) werden dabei hoffentlich auch den Verschwörungstheorien und Unterstellungen Einhalt gebieten. 

In unserem Antrag zur Einlagensicherung und der dazugehörigen sog. begründeten Stellungnahme nach Artikel 23 Grundgesetz fordern wir die Bundesregierung auf, sich klar und deutlich gegen ein europäisches Einlagensicherungssystem auszusprechen. Nach wie vor sind die Risiken z.B. in den Bilanzen italienischer, spanischer oder zypriotischer Banken kaum transparent, geschweige denn effektiv kontrollierbar. Würde eine EU-weite Einlagensicherung eingeführt, würden damit zwangsläufig solide wirtschaftende Bankhäuser und deren Kunden (nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus anderen EU-Staaten) auch für die Risiken der „schwarzen Schafe“ der Branche mithaften. Für uns Liberale wäre diese Abkehr vom Prinzip der eigenen Verantwortung für das eigene Handeln nicht akzeptabel. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Risikoverteilung innerhalb der europäischen Finanz- und Bankenbranche halten wir die Einlagensicherung auch nicht für geeignet, um die Währungsunion zu stabilisieren. Vielmehr stünde zu befürchten, dass der Kollaps einer Bank auch andere Banken in Mitleidenschaft ziehen würde.

Zuguterletzt gab es in dieser Woche auch noch eine besondere Premiere. Erstmals seit Beginn ihrer Kanzlerschaft, stand Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch bei der regelmäßig stattfindenden Regierungsbefragung für Fragen der zahlreich im Plenarsaal versammelten Bundestagsabgeordneten zur Verfügung. Nach genau 30 Fragen (jeweils eine Minute Frage- und eine Minute Antwortzeit) war die Stunde recht zügig vorbei. Der Erkenntnisgewinn war leider überschaubar. Frau Merkel hat vielmehr bewiesen, dass eine einminütige Frage sie nicht aus dem Konzept bringt und das sie in ihrer dazugehörigen Antwort - zu der es wiederum kein Recht zur Nachfrage gibt - auch nicht unbedingt auf die ursprünglichen Fragen eingeht.

Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Regierungsbefragung

Bundeskanzlerin Angela Merkel verteidigte in der Regierungsbefragung die von ihr maßgeblich geprägte Politik der Bundesregierung.

Auch wenn die Diskussionsrunde mit der Bundeskanzlerin (die zumindest nur die Fragen aus der eigenen Fraktion vorher gekannt haben dürfte) für die in Regel dröge Regierungsbefragung (sämtliche Fragen sind vorab bekannt, vorformulierte Antworten werden von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung vorgelesen) durchaus belebend war, so sehr ist auch offensichtlich geworden, dass substanzielle Antworten und Hintergründe - z.B. hinsichtlich der Entscheidungen zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Sommer / Herbst 2015 - nur in einem anderen Rahmen gefunden werden können. Der von der FDP-Bundestagsfraktion geforderte Untersuchungsausschuss böte hierfür die richtige Gelegenheit. Es bleibt zu hoffen, dass in den hierzu anstehenden Ausschussberatungen auch Grüne und Linke von ihrer Blockadehaltung abweichen, damit der Ausschuss so schnell wie möglich mit der Arbeit beginnen kann. 

Beste Grüße

Unterschrift Markus Herbran

Bankenabwicklung Thema im Finanzausschuss

Am Mittwoch war die Exekutivdirektorin des sog. einheitlichen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus (SRB), Frau Elke König, zu Gast im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Aufgabe des SRB ist die geordnete Abwicklung insolvenzbedrohter Banken, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Derzeit ist der SRB für rund 140 Banken im Euro-Währungsgebiet unmittelbar zuständig. Die Ressourcen des Fonds und die damit verbundene Haftung des Bankensektors sollen eine weitere Schutzmauer zur Entlastung des Steuerzahlers bilden, damit im Falle eine Pleite oder anderer Zahlungsausfälle nicht die Steuerzahler für das Marktversagen der Banken und deren mitunter risikoreichen Geschäftsmodelle haften müssen.  

So ist bei der Abwicklungsfinanzierung eine sog. Haftungskaskade vorgesehen. Damit soll dem Grundsatz Rechnung getragen werden, dass in der Marktwirtschaft Risiko und Haftung zusammengehören. Vorrangig werden daher die Anteilseigener und Gläubiger einer Bank für die Kosten einer Abwicklung herangezogen (sog. „Bail-in“). Bestimmte Verbindlichkeiten, wie die gesetzlich gesicherten Einlagen oder besicherte Verbindlichkeiten, sind hiervon allerdings ausgenommen und werden z.B. durch ein gesondertes Einlagensicherungssystem abgesichert.

Anlass der Einladung an Frau König war ein kritischer Bericht des Europäischen Rechnungshofes (EuRH) zu den Instrumenten, dem Vorgehen und den Personalressourcen des SRB bei der Abwicklung von Banken. Das darin gezogene Fazit, nach dem der Bankenabwicklungsmechnismus aufgrund seiner Aufbauphase aktuell noch nicht ausreichend auf die Wahrnehmung seiner Aufgaben vorbereitet ist, wurde in der Diskussion auch von Frau König nicht in Frage gestellt. Auch ihr sei bewusst, dass das System der europäischen Bankenabwicklung weiterer Verbesserungen bedürfe. Die Behörde sei nach wie vor in der Aufbauphase und müsse somit weiterhin gestärkt werden und die richtigen Lehren aus der bisherigen Arbeit ziehen. Nur so können der SRB am Ende effizient abwickeln - und seine nicht minder wichtige Aufgabe, durch erfolgreiche Prävention und z.B. durch maßgeschneiderte Refinanzierungskonzepte oder Fusionsvorschläge Bankenpleiten gänzlich zu verhindern.

Dr. Elke König beim Gespräch im Bundesfinanzministerium

Im Anschluss an die Sitzung des Finanzausschusses war Frau Dr. Elke König zu Gast im Bundesministerium der Finanzen und berichtete über ihre Arbeit.

Die SRB-Direktorin betonte, dass die Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes umgesetzt würden. So werden nach den EuRH-Empfehlungen nun das Personal aufgestockt, Abwicklungspläne ergänzt sowie Regeln und Leitlinie vervollständigt. Vor diesem Hintergrund und nach den überzeugenden Ausführungen von Frau König bin ich zuversichtlich, dass mögliche Bankenpleiten in der Zukunft ohne Ansteckungseffekte für den restlichen Finanz- und Bankensektor ablaufen. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die benannten Schwachstellen nun auch tatsächlich ausgeräumt werden und das die Banken ausreichend Finanzmittel in den Abwicklungsfonds einzahlen. Wir Liberale werden in jedem Fall darauf drängen, dass die Arbeit des SRB auch weiterhin eng vom Finanzausschuss begleitet und Versäumnisse frühzeitig und klar benannt werden. Nur so können wir Haftungsrisiken für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden.

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