Vergangene Woche haben wir die Gas- und Strompreisbremsen im Bundestag beschlossen. Damit steht fest: Ab März dürfen sich die Menschen auf eine wirklich spürbare Entlastung einstellen – auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Wir entlasten sowohl Gas-, Fernwärme- und Stromverbraucher als auch die Nutzer nicht leitungsgebundener Heizbrennstoffe rasch, umfassend und unbürokratisch.
Die besondere Situation von Flutopfern in NRW und Rheinland-Pfalz war dabei selbstverständlich auch Thema in den Diskussionen. Bundesregierung und Ampel-Koalition haben richtigerweise vereinbart, dass die von den Flutschäden betroffenen Privatpersonen und Unternehmen bestmöglich unterstützt werden müssen. Bei der Frage nach der konkreten Ausgestaltung der Hilfen wurde festgehalten, dass die Energieversorger am besten über die Verbrauchswerte Ihrer Kundinnen und Kunden sowie die besondere Situation der Flutopfer Bescheid wissen. Die Alternative wäre gewesen, die Strom- und Gasverbrauchswerte von staatlicher Seite einzeln erfassen und sich in Härtefällen auf individuelle Regelungen zu einigen. Der damit verbundene Bürokratieaufwand wird durch den Einsatz der Versorger und deren Kenntnis von Strom- und Gasverbrauch richtigerweise verhindert. Die Energieversorger können für eine realistische Verbrauchsanalyse unkompliziert auf Werte aus den Jahren vor der Flut zurückgreifen oder den realen Verbrauch ohne Flutschäden maschinell berechnen lassen.
Neben dieser praxisnahen Regelung hat die Ampel-Koalition ein zusätzliches Hilfspaket für Verbraucherinnen und Verbraucher von nicht leitungsgebundenen Energiequellen zur Verfügung gestellt. Mit 1,8 Mrd. Euro werden somit auch die Nutzerinnen und Nutzer von Öl- und Holz-Pellet-Heizungen unterstützt. Für kleine und mittlere Unternehmen, die Corona- oder Flut-bedingt im Vergleichszeitraum geringere Verbrauchswerte als normal hatten, stellt der Bund ebenfalls Finanzmittel für einen von den Ländern verwalteten Härtefallfonds zur Verfügung. Mögliche Kritik von Seiten der Opposition am Ausbleiben konkreter Regelungen für Flutopfer offenbart daher die eigene Unkenntnis über die Absprachen zwischen Bund und Ländern oder spielt mit voller Absicht mit den Sorgen der Betroffenen.
Mein Statement dazu im Kölner Stadtanzeiger vom 17.12.2022